Jugendschutz
"Rote Karte für Glücksspiel unter 18!"
Die Teilnahme an jeder Art von Glücksspiel ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Auch Vollmachten von Eltern berechtigen Minderjährige nicht zur Spielteilnahme. Unter das Verbot fallen Lotterien, sowie Rubbellose, Sportwetten und Poker. Ebenfalls dürfen Kinder und Jugendliche Spielhallen und Spielbanken nicht betreten.
Warum ist Jugendschutz notwendig?
Jugendliche sind häufig risikobereiter als Erwachsene, um einen Kick zu erleben. Deswegen sind sie besonders gefährdet, glücksspielsüchtig zu werden. Eine bevölkerungsweite Studie der BZgA hat ergeben, dass jeder vierte Jugendliche unter 18 Jahren im letzten Jahr an Glücksspielen teilgenommen hat, obwohl es gesetzlich verboten ist.
Was können Erwachsene tun?
Verbote allein helfen nicht. Sie müssen auch umgesetzt werden. Hier sind die Erwachsenen in der Verantwortung. Wie können Erwachsene ihre Verantwortung in Sachen Glücksspiel wahrnehmen?
Hinschauen und ansprechen. Wenn Sie beobachten, dass ein Jugendlicher sich an einem Glücksspiel beteiligen will, sprechen Sie ihn an. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nur über entsprechende Filterprogramme Zugang zum Internet haben. Informieren Sie sich selbst. Je mehr Sie selbst über die Gefährlichkeit von Glücksspielen wissen, desto besser können Sie helfen. Nutzen Sie unsere Informationsangebote. Unsere Jugendbroschüre „Total verzockt“ gibt auch Erwachsenen wichtige Informationen über die Gefahr von Glücksspielen für Jugendliche.
Selbsttest Glücksspielsucht
Wollen Sie Klarheit über Ihr Glücks- spielverhalten? Nutzen Sie unseren Selbsttest!
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Sie haben Fragen zum Glücksspiel? Jeden Donnerstag 15 bis 17 Uhr stehen wir Ihnen Rede und Antwort rund ums Thema.
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Nehmen Sie an unserem kostenlosen, anonymen Beratungsprogramm teil! Hier werden Sie vier Wochen lang professionell dabei begleitet, die Glücksspielsucht zu überwinden.
