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BZgA-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht

0800 - 1 37 27 00
(kostenlos und anonym)

BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Jugendschutz

"Rote Karte für Glücksspiel unter 18!"

Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Sie dürfen Spielhallen und Spielbanken nicht betreten. Bei öffentlichen Lotterien (z.B. auch bei Rubbellosen), Sportwetten und Poker dürfen sie nicht mitspielen – auch nicht mit Erlaubnis oder Vollmacht der Eltern.

Warum ist Jugendschutz notwendig?

Jugendliche sind häufig risikobereiter als Erwachsene. Sie wollen einen Kick erleben. Deswegen sind sie besonders gefährdet, glücksspielsüchtig zu werden. Jeder vierte Jugendliche unter 18 Jahren hat 2009 an Glücksspielen teilgenommen, obwohl es gesetzlich verboten ist. Das ergab eine bevölkerungsweite Studie der BZgA .

Was können Erwachsene tun?

Verbote allein helfen nicht. Sie müssen auch umgesetzt werden. Hier sind die Erwachsenen in der Verantwortung. Wie können Erwachsene ihre Verantwortung bei Glücksspielen wahrnehmen?

·Wenn sich ein Jugendlicher sich an einem Glücksspiel beteiligen will, sprechen Sie ihn an.

·Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nur über entsprechende Filterprogramme Zugang zum Internet haben.

·Informieren Sie sich selbst. Je mehr Sie selbst über die Gefährlichkeit von Glücksspielen wissen, desto besser können Sie helfen.

·Nutzen Sie unsere Informationsangebote. Unsere Jugendbroschüre „Total verzockt“ gibt auch Erwachsenen wichtige Informationen über die Gefahr von Glücksspielen für Jugendliche.

Selbsttest Glücksspielsucht

Wollen Sie Klarheit über Ihr Glücks- spielverhalten? Nutzen Sie unseren Selbsttest!

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Sie haben Fragen zum Glücksspiel? Jeden Donnerstag 15 bis 17 Uhr stehen wir Ihnen Rede und Antwort rund ums Thema.

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